Impressum & AGB`s
Der Lachs - Tattoo Studio:
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Gegründet am 15. Juli 2014
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Inhaber:
Malte Bogisch / Michael Kuhlisch
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Adresse:
Paul-Robeson-Straße 21
10439 Berlin - Prenzlauer Berg
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Telefonnummern:
Studiotelefon: 030/95603984
Shopmanager/in: 0151/21995100
Malte / Tel. 0152/292 09 848
Micha / Tel. 0173/659 41 29
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1.
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio
„Der Lachs“ anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.
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2.
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zur Erstellung einer Tätowierung
gelten immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer
persönlich und dem Kunden. Dies gilt auch für Ansprüche aus Gutscheinen.
Vertragspartner ist stets der aus dem Gutschein ersichtliche Tätowierer es sei
denn, in diesem ist kein konkreter Tätowierer benannt.
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3.
Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert.
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4.
Der Kunde leistet mit Vertragsschluss eine Anzahlung. Die Anzahlung dient
sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung
des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den Kunden nur
zurückzuzahlen, wenn entweder
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eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Wochen vor der
Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
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eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von
Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat,
oder
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der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu
vertreten hat
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Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der
Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung
erstellt wurde.
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Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der
Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies
dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.
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Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der
Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so
wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar
verrechnet.
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5.
Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die
er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils
eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde
keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.
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Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten
hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des
Tätowierers.
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Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins
besteht nicht.
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In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin
vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.
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6.
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der
Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der
Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere
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Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
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Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente,
welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich
erschweren,
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Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika
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Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen
oder wesentlich erschweren,
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Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder
sonstige Tätowiermittel,
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ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
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ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in
eine Körperverletzung entgegensteht.
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Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
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Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die
erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt.
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Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung
abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage
oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder
dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen
Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden
aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
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7.
Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine
Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu
überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits
vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch
ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut
kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits
vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht
übernommen werden.
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8.
Soweit es auf den zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung
zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und
Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Für unerwünschte
optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe,
Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der
Tätowierung laserbehandelter Haut kann ebenfalls keine Haftung
übernommen werden.
9.
Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher
Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Der Kunde wird ausdrücklich
aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu
versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und
korrekte Rechtschreibung aufweist.
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10.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise
resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der
Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch
den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert,
sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines
unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder
– bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.
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11.
Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der
Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen
nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen
Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen
anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.
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12.
Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich,
sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und
Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der
erstellten Tätowierung anfertigt.
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13.
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der
jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen
im Widerspruch stehen.
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