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Impressum

Impressum & AGB`s

Der Lachs - Tattoo Studio:

Gegründet am 15. Juli 2014

Inhaber:

Malte Bogisch / Michael Kuhlisch

Adresse:

Paul-Robeson-Straße 21 

10439 Berlin - Prenzlauer Berg

Telefonnummern:

Studiotelefon: 030/95603984

Shopmanager/in: 0151/21995100

Malte / Tel. 0152/292 09 848

Micha / Tel. 0173/659 41 29

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio

„Der Lachs“ anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.

2.

Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zur Erstellung einer Tätowierung

gelten immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer

persönlich und dem Kunden. Dies gilt auch für Ansprüche aus Gutscheinen.

Vertragspartner ist stets der aus dem Gutschein ersichtliche Tätowierer es sei

denn, in diesem ist kein konkreter Tätowierer benannt.

3.

Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert.

4.

Der Kunde leistet mit Vertragsschluss eine Anzahlung. Die Anzahlung dient

sowohl zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins als auch zur Abgeltung

des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Sie ist an den Kunden nur

zurückzuzahlen, wenn entweder

  • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Wochen vor der

     Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder

  • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von

     Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat,

     oder

  • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu

      vertreten hat

Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der

Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung

erstellt wurde.

Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat der

Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung. Dies

dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der

Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so

wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar

verrechnet.

5.

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die

er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils

eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde

keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die der Kunde zu vertreten

hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des

Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins

besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin

vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

6.

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der

Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der

Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,

  • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente,

      welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich

      erschweren,

  • Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika

  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen

      oder wesentlich erschweren,

  • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder

      sonstige Tätowiermittel,

  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,

 

  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in

      eine Körperverletzung entgegensteht.

  • Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die

erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt.

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung

abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage

oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder

dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen

Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden

aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

7.

Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine

Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu

überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf

hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits

vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch

ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut

kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits

vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht

übernommen werden.

8.

Soweit es auf den zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung

zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und

Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Für unerwünschte

optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe,

Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der

Tätowierung laserbehandelter Haut kann ebenfalls keine Haftung

übernommen werden.

 

9.

Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher

Sprache - wird keinerlei Haftung übernommen. Der Kunde wird ausdrücklich

aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu

versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und

korrekte Rechtschreibung aufweist.

10.

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise

resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der

Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch

den Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert,

sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines

unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder

– bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.

11.

Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der

Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen

nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen

Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen

anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.

12.

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich,

sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und

Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der

erstellten Tätowierung anfertigt.

13.

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der

jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen

im Widerspruch stehen.

AGBs
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